Was ist eine Großtagespflege?
Eine Großtagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, in der zwei qualifizierte Tagespflegepersonen gemeinsam eine kleine Gruppe von maximal 10 Kindern betreuen.
Jede Betreuungsperson ist dabei fest für 5 Kinder verantwortlich.
Diese klare Zuordnung sorgt für:
- stabile Bindungen
- Verlässlichkeit im Alltag
- eine sichere Bezugsperson für jedes Kind
Verantwortlichkeiten & Vertretung
👩🏫 Feste Zuständigkeiten
Jede Betreuungsperson betreut genau fünf Kinder.
Die Kinder haben dadurch immer dieselbe Bezugsperson.
🚫 Keine Übernahme durch die zweite Kraft
Die andere Betreuungsperson darf nicht zusätzlich die Kinder der Kollegin übernehmen.
Dies dient dem Schutz der Kinder und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
🔄 Regelung im Krankheitsfall
Fällt eine Betreuungsperson aus, wird eine qualifizierte Ersatzbetreuung gestellt.
So bleibt die Betreuung gesichert und die Kinder erhalten weiterhin verlässliche Zuwendung.
Vorteile einer Großtagespflege
🌼 Familiäre Atmosphäre
Kleine Gruppen ermöglichen eine ruhige, liebevolle und geborgene Umgebung.
💞 Feste Bezugspersonen
Jedes Kind hat jemanden, der es täglich begleitet und seine Entwicklung individuell unterstützt.
🎨 Mehr Zeit für das einzelne Kind
Die geringe Gruppengröße schafft Raum für persönliche Bedürfnisse, Rituale und Nähe.
🤝 Enge Zusammenarbeit mit den Eltern
Der Austausch ist jederzeit offen, persönlich und vertrauensvoll.
🧘 Klare Strukturen & Sicherheit
Überschaubare Abläufe geben Kindern Orientierung und Geborgenheit.
👭 Teamarbeit, die Harmonie schafft
Zwei Betreuungspersonen, die abgestimmt zusammenarbeiten, sorgen für ein stabiles Umfeld.
Kosten & Förderung
💰 Ein Platz in der Großtagespflege wird durch die Stadt bzw. das zuständige Jugendamt gefördert.
Für Eltern entstehen daher nur geringe Kosten, ähnlich wie bei anderen öffentlich geförderten Betreuungsformen.
Ab Januar 2027 wird die Finanzierung der Kindertagespflege in Bayern neu geregelt. Die bisherige Sonderförderung für Großtagespflegen nach Art. 20a BayKiBiG entfällt. Die Stadt München arbeitet derzeit an der zukünftigen Ausgestaltung der Förderung.
Daher können sich ab Januar 2027 möglicherweise Änderungen bei den Elternbeiträgen ergeben. Sobald die zukünftige Regelung verbindlich feststeht, informieren wir Sie selbstverständlich.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Betreuung in unserer Großtagespflege auch weiterhin für Familien gut finanzierbar bleibt. ❤️
Qualifikation & Fortbildungen
Wir sind staatlich anerkannte Erzieherinnen und verfügen damit über eine fundierte pädagogische Ausbildung, die eine hochwertige und professionelle Betreuung von Kindern gewährleistet. Unsere fachliche Kompetenz bildet die Grundlage für eine liebevolle, sichere und entwicklungsorientierte Begleitung der Kinder in unserer Großtagespflege.
Damit wir stets auf dem aktuellen Stand bleiben, bilden wir uns regelmäßig weiter:
🎓 Pädagogische Fachfortbildungen
Fortlaufende Schulungen zu frühkindlicher Entwicklung, Bindung, Sprachförderung, Spielpädagogik, Angeboten im Alltag und individueller Entwicklungsbegleitung.
⛑️ Erste-Hilfe am Kind
Wir absolvieren regelmäßig den vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Kurs am Kind, damit wir im Notfall sicher und kompetent handeln können.
📚 Fortbildungen & Fachtage des Jugendamtes
Wir nehmen regelmäßig an Fortbildungstagen, Fachvorträgen und Qualifizierungsangeboten teil, um unsere pädagogische Arbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.
🤝 Qualitätssicherung
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und regelmäßige Überprüfungen wird die Qualität unserer Arbeit gesichert und transparent gehalten.
Mit unserer Ausbildung, unserer Erfahrung und unserer Freude an der Arbeit mit Kindern schaffen wir bei MiniSternchen einen Ort, an dem sich Kinder sicher, geborgen und wertgeschätzt fühlen.
Unsere Großtagespflege im Fernsehen:
Was passiert mit der Förderung ab 2027?
https://www.muenchen.tv/mediathek/video/streichung-von-foerderung-grosstagespflegen-bangen-um-existenz/
Die Zukunft der Großtagespflege ist derzeit ein wichtiges Thema. Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes entfällt ab dem 1. Januar 2027 die bisherige Sonderförderung für Großtagespflegen nach Art. 20a BayKiBiG.
Auch wir als Großtagespflege MiniSternchen sind davon betroffen. Wie die zukünftige Finanzierung in München konkret aussehen wird und ob sich dadurch auch etwas an den Kosten für Familien ändern wird, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
münchen.tv hat unsere Situation begleitet und darüber berichtet. Dabei geht es nicht nur um Fördergelder, sondern vor allem um die Zukunft bestehender Betreuungsplätze, die Planungssicherheit für uns als Tagespflegepersonen und die Frage, wie eine verlässliche und bezahlbare Betreuung für Familien auch zukünftig erhalten bleiben kann.
Wir hoffen sehr, dass für die Großtagespflege in München eine gute und verlässliche Lösung gefunden wird und unsere Betreuung auch weiterhin für Familien gut finanzierbar bleibt. ❤️
